Kirchenverwaltung


Die Kirchenverwaltung ist gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde) und besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie acht Kirchenverwaltungsmitgliedern, welche im sechsjährigen Turnus in geheimer Wahl zu wählen sind. Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude.

 

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Er ist für die Kassen- und Rechnungs-führung der Pfarrgemeinde zuständig und unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) bei der Erledigung seiner Aufgaben.

 

Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung: 

  • Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Aufstellung eines jährlichen Haushaltplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Regelung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Kirchenunterhalt, Unterhalt der Kindergrten und des Pfarr- und Jugendheims usw.)
  • Erledigung von der Kirchenstiftung sonst zugewiesene Aufgaben

 

Die Mitglieder unserer Kirchenverwaltung:

 

Cilic, Mate

Dollinger, Gertrud

Emde, Peter

Greisel, Johanna

Heinrich, Michael

Hummel, Josef

Luy, Rainer

Seehütter, Ulrich

Warisch, Manfred

 


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